
Flexibilität und Fairness.
In den meisten Fällen dürfen Sie Gewissheit haben, dass Ihre jeweilige Krankenkasse für die Behandlungskosten einer Hörbeschädigung aufkommt - insbesondere, wenn es sich um einen derartigen Hörverlust handelt, dass unterstützende Geräte notwendig sind.
Sollte eine vollständige Erstattung versicherungstechnisch jedoch nicht möglich sein, dann unterstützen wir Sie mit unserer Haus-Finanzierung in drei bis vier Raten, um die entstehenden Kosten aufzufangen.
- Beratung bzgl. Kostenerstattung als Kassen- oder Privatpatient
- Finanzierung über monatliche Raten
